Ein professionell erstellter Energieausweis liefert alle relevanten Energiekennzahlen zum Objekt. Der wichtigste Wert ist dabei aber der Heizwärmebedarf, kurz "HWB" genannt. Dieser spiegelt den zu erwartenden Heizbedarf wieder.
Jeder, der sein Objekt verkaufen bzw. vermieten/verpachten will, braucht seit 01.12.2012 einen Energieausweis. Gemäß der EU-Richtlinie Energieausweisvorlagegesetz 2012 ("EAVG 2012") ist spätestens bei Vertragsabschluß dem Käufer bzw. Mieter/Pächter ein höchstens 10 Jahre alter Energieausweis (eine Kopie ist ausreichend) vorzulegen.
Wenn der Verkäufer oder Vermieter/Verpächter es nach Vertragsabschluß unterlässt, den erforderlichen höchstens 10 Jahre alten Energieausweis oder eine Kopie desselben vorzulegen, begeht er gemäß § 9 Abs. 2 EAVG 2012 eine Verwaltungsübertretung.
Wird dem Käufer oder Mieter/Pächter nach Vertragsabschluss trotz Aufforderung kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen. Die ihm daraus entstandenen Kosten müssen ihm vom Verkäufer oder Vermieter/Verpächter ersetzt werden (§ 7 Abs 2 EAVG 2012).
Weiters kann der Käufer oder Mieter/Pächter in diesem Falle Gewährleistungsansprüche stellen (Kaufpreisminderung, Miet-/Pachtreduktion). Vertragliche Zusätze, die diesen Fall ausschließen, sind unwirksam.
Als Eigentümer einer Wohnung brauchen Sie sich nur mit der zuständigen Hausverwaltung in Verbindung setzen. Diese hat ihrer Verpflichtung nachkommend, den notwendigen Energieausweis sicherlich schon rechtzeitig erstellen lassen und wird Ihnen auch eine Kopie zusenden.
Dann kontaktieren Sie uns! Die qualifizierten Partner von Schober Reals stehen Ihnen gerne zur Seite und erstellen rasch einen professionellen Energieausweis.